
Rechtssicher Mandantenaufträge abwickeln
Wir sind als Steuerberatungsgesellschaft zur Abwicklung der sogenannten geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt. Profitieren Sie von einer Zusammenarbeit mit uns und vermeiden Sie Stress durch unsaubere oder unsichere rechtliche Gestaltungen.
Wir wickeln als Steuerberatungsgesellschaft zusammen mit Ihnen die Mandantenaufträge ab. Unser Geschäftsmodell ist auf die Abwicklung von Aufträgen dieser Art ausgerichtet, da wir IT-gestützte Prozesse erarbeitet haben, die eine zügige und effiziente Zusammenarbeit gewährleisten.
Gerne erläutern wir ihnen in einem Gespräch, wie wir konkret zusammenarbeiten.
Kennlerngespräch vereinbaren
Partner werden
Durch eine Zusammenarbeit mit uns können Sie rechtssicher Mandantenaufträge abwickeln.
Auf Plattform ongeboardet werden
Wir haben für die Zusammenarbeit eine IT-Lösung geschaffen, um effizient zusammenzuarbeiten.
Mandanten anlegen und Auftrag erstellen
Legen Sie einen gemeinsamen Mandanten und den dazugehörigen Auftrag an
Auftrag abrechnen und bezahlt werden
Wir rechnen den Auftrag gegenüber dem Mandanten und Ihnen ab.
So arbeiten wir für Sie
Kennlergespräch vereinbar und Konzept erklärt bekommen
Vertrag für Zusammenarbeit unterschreiben
Auf Plattform ongeboardet werden
Mandanten anlegen
Auftrag erstellen
Auftrag abrechnen und bezahlt werden
- selbständigen Buchhalter
- Lohnsteuerhilfevereine
- Buchhaltungsservices
- Unternehmensberater
- Büroservices
- sonstige Kollegen mit steuerlichem Background


Papierlose Prozesse
Unsere Kanzlei stellt Ihnen eine digitale Plattform für die Zusammenarbeit zur Verfügung. Über unsere Plattform haben Sie die Möglichkeit, Ihre Aufträge weitesgehend selbst vorzubereiten und ersparen sich dadurch Wartezeiten. Wir arbeiten gemeinsam an den Fällen und unterstützen uns daher gegenseitig.
Wieso mit uns arbeiten?Wer darf nach Steuerberatungsgesetz welche Tätigkeiten ausführen?
Funktion | Buchhaltungsservice | Lohnsteuerhilfeverein | Steuerberatungsgesellschaft |
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Buchhaltung | |||
Umsatzsteuervoranmeldung | |||
Lohnabrechung | |||
Jahresabschlusserstellung | |||
Begleiten von Betriebsprüfungen | |||
Bescheidprüfung | |||
Einkommenssteuererklärung | |||
Umsatzsteuererklärung | |||
Gewerbesteuererklärung | |||
Körperschaftsteuererklärung | |||
Erbschaftssteuererklärung | |||
Allgemeine Steuerberatung | |||
Einspruchsverfahren führen | |||
Finanzgerichtsverfahren führen |
Fragen & Antworten
Wir sind eine bei der Steuerberaterkammer zugelassene Steuerberatungsgesellschaft und dürfen daher gewerbsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen anbieten. Wir übernehmen den Auftrag offiziell und wickeln diesen gemeinsam mit Ihnen ab.
Wir sind auf die Abwicklung von Aufträgen von Mandanten spezialisiert, die mit Lohnsteuerhilfevereinen und Buchhaltungsservices zusammenarbeiten. Unser Interesse besteht nicht darin, Mandate vollumfänglich zu betreuen. Wir garantieren Ihnen daher, dass wir den Mandanten keine Tätigkeiten anbieten, die keine Vorbehaltsaufgaben sind.
Ja unsere Geschäftsmodelle sind digital. Es besteht die Möglichkeit ortsunabhängig zusammenzuarbeiten.
Der Mandant bezahlt das Honorar für seinen Auftrag an uns und wir bezahlen Sie für die Dienstleitung, die Sie erbringen.
Nein, die Zusammenarbeit kostet kein Geld. Wir behalten uns jedoch vor, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn wir nicht regelmäßig Aufträge gemeinsam abwickeln.
Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Daher besprechen wir das gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Für jeden Mandanten wird ein individuelles Honorar berechnet, welches sich an den regionalen Besonderheiten und der Situation des Mandanten orientiert. Gerne erklären wir Ihnen mehr dazu in dem Kennenlerngespräch.